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Kostenzuschuss zur Psychotherapie 2026: Wer zahlt wie viel — und wie Klient:innen ihn bekommen

ÖGK, SVS und BVAEB bezuschussen Psychotherapie bei Wahltherapeut:innen. Wie hoch der Zuschuss 2026 ist, welche Voraussetzungen gelten und wie Sie Ihre Honorarnoten kassenfertig machen — ein praktischer Überblick für die Praxis.

Von Christian Glatz · Zuletzt aktualisiert: Juli 2026

Honorarnote und Krankenkassen-Unterlagen als Symbolbild für den Kostenzuschuss zur Psychotherapie

Zwei Wege, wie Psychotherapie finanziert wird

In Österreich gibt es 2026 grundsätzlich zwei Wege, wie eine Psychotherapie von der Krankenkasse mitgetragen wird:

  • Kassenplatz (Sachleistung): Die Therapeut:in hat einen Vertrag mit der Kasse, die Behandlung ist für die Klient:in kostenlos. Diese Plätze sind kontingentiert und oft mit Wartezeiten von mehreren Monaten verbunden.
  • Wahltherapeut:in mit Kostenzuschuss: Die Therapeut:in hat keinen Kassenvertrag. Die Klient:in bezahlt das Honorar selbst und bekommt von der Krankenkasse einen fixen Zuschuss pro Sitzung zurück.

Für die meisten selbstständigen Praxen ist der zweite Weg der Alltag. Umso wichtiger ist es, den Ablauf zu kennen — und Ihren Klient:innen erklären zu können, was sie erwartet.

Wie hoch ist der Zuschuss 2026?

Die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) zahlt Anfang 2026 einen fixen Kostenzuschuss von rund 33,70 Euro pro Einzelsitzung (Behandlungseinheit). Der Betrag ist in der Satzung festgelegt und wird regelmäßig angepasst — der exakte, aktuelle Wert steht in der jeweils gültigen Satzung der ÖGK.

SVS (Selbstständige) und BVAEB (öffentlich Bedienstete, Eisenbahn/Bergbau) haben eigene, vergleichbare Tarife. Da sich die Beträge unterscheiden und sich ändern können, lohnt der direkte Blick auf die Seiten des jeweiligen Trägers (siehe Quellen).

Wichtig für das Erwartungsmanagement: Der Zuschuss deckt nur einen Teil des Honorars. Bei einem üblichen Sitzungshonorar von 80 bis 150 Euro bleibt für die Klient:in ein Selbstbehalt. Das offen anzusprechen, erspart im Erstgespräch Missverständnisse.

Voraussetzungen für den Zuschuss

Damit die Kasse zahlt, müssen im Regelfall drei Dinge erfüllt sein:

  1. Krankheitswertige Diagnose. Die psychische Störung muss Krankheitswert haben — reine Persönlichkeitsentwicklung oder Coaching ist nicht erstattungsfähig.
  2. Ärztliche Abklärung vor der zweiten Sitzung. Vor der zweiten Behandlungseinheit ist eine ärztliche Untersuchung notwendig; die Bestätigung muss rechtzeitig bei der Kasse einlangen.
  3. Eingetragene Psychotherapeut:in. Die Behandlung muss von einer in der Psychotherapeut:innenliste des Gesundheitsministeriums eingetragenen Person erbracht werden.

Zusätzlich gilt: Die ersten zehn Sitzungen sind bewilligungsfrei, ab der elften Sitzung braucht es eine Bewilligung der Kasse.

Der Ablauf für Klient:innen — Schritt für Schritt

So läuft die Erstattung beim Wahltherapeuten typischerweise ab:

  1. Ärztliche Abklärung organisieren (vor der zweiten Sitzung).
  2. Therapie beginnen und die Sitzungen zunächst selbst bezahlen.
  3. Honorarnoten sammeln — mit allen nötigen Angaben und Zahlungsnachweis.
  4. Antrag einreichen: Honorarnote(n), Zahlungsnachweis und das Antragsformular der Kasse übermitteln.
  5. Erstattung erfolgt in der Regel innerhalb weniger Wochen auf das Konto der Klient:in.

Neu ab 2026: klinisch-psychologische Behandlung auf Kasse

Nicht mit der Psychotherapie zu verwechseln, aber im selben Umfeld relevant: Seit 1. Jänner 2026 ist die klinisch-psychologische Behandlung eine Kassenleistung. ÖGK, SVS und BVAEB haben dazu gemeinsam mit dem Berufsverband BÖP einen österreichweiten Vertrag geschlossen; der Zugang läuft über eine zentrale Servicestelle. Für psychologische Diagnostik und Behandlung entsteht damit erstmals ein flächendeckendes Sachleistungsangebot — ein Schritt, der die Versorgungslandschaft insgesamt verändert.

Was das für Ihre Praxis heißt: kassenfertige Honorarnoten

Der häufigste Grund für Rückfragen oder Verzögerungen bei der Erstattung sind unvollständige Honorarnoten. Eine kassenfertige Honorarnote enthält im Regelfall:

  • Name und Anschrift der Klient:in
  • Datum jeder einzelnen Behandlungseinheit
  • Bezeichnung der Leistung (psychotherapeutische Behandlung)
  • Honorar pro Einheit und Gesamtbetrag
  • Ihre vollständigen Angaben inklusive Eintragung
  • einen Zahlungsnachweis bzw. Vermerk „Betrag dankend erhalten"

Wenn diese Angaben von Anfang an stimmen, ersparen Sie Ihren Klient:innen den Weg zurück in die Praxis — und sich selbst die Nachbearbeitung. CuraDesk erstellt Honorarnoten mit den für die Kassenrückerstattung nötigen Feldern und pro-Einheit-Aufstellung, sodass Ihre Klient:innen sie direkt einreichen können.

Kurz zusammengefasst

  • Wahltherapie + Zuschuss ist für die meisten Praxen der Regelfall; ÖGK-Zuschuss 2026 rund 33,70 Euro pro Sitzung, SVS/BVAEB mit eigenen Tarifen.
  • Voraussetzungen: krankheitswertige Diagnose, ärztliche Abklärung vor der 2. Sitzung, Eintragung; ab der 11. Sitzung Bewilligung.
  • Der Selbstbehalt bleibt — das gehört transparent ins Erstgespräch.
  • Kassenfertige Honorarnoten sind der wichtigste praktische Hebel für eine reibungslose Erstattung.

Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick zum Stand Juli 2026. Beträge und Regeln der einzelnen Kassen können sich ändern — im Zweifel gilt die aktuelle Auskunft des jeweiligen Trägers.

Quellen

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