Glossar

Ausbildung & Recht (AT)

Dokumentationspflicht

Kurz gesagt

Die Dokumentationspflicht ist die gesetzliche Pflicht von Psychotherapeut:innen, über jede psychotherapeutische Maßnahme Aufzeichnungen zu führen: Vorgeschichte und Diagnose, Beginn, Verlauf und Beendigung sowie Art und Umfang der Leistungen. Die Dokumentation ist mindestens zehn Jahre ab Beendigung der Behandlung aufzubewahren.

Die Führung in geeigneter automationsunterstützter (digitaler) Form ist zulässig. Klient:innen ist Einsicht zu gewähren, soweit das Vertrauensverhältnis nicht gefährdet wird. Nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist ist die Dokumentation unwiederbringlich und nachweislich zu vernichten.

Ton- und Bildaufnahmen der therapeutischen Tätigkeit brauchen die vorherige schriftliche Einwilligung der Klient:in.

Bei CuraDesk

CuraDesk hilft, die Dokumentation strukturiert und verschlüsselt zu führen. Die Verantwortung für Inhalt und Aufbewahrung bleibt bei Ihnen; exportieren und sichern Sie Ihre Daten regelmäßig selbst.

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Quellen

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