Abrechnung in Österreich
Kleinunternehmerregelung
Kurz gesagt
Die Kleinunternehmerregelung ist eine Umsatzsteuer-Ausnahme für Unternehmen in Österreich, deren Jahresumsatz unter einer gesetzlich festgelegten Grenze liegt. Kleinunternehmer:innen weisen auf Rechnungen keine USt aus und führen keine ab, dürfen im Gegenzug aber auch keinen Vorsteuerabzug geltend machen.
Seit 2025 liegt die Umsatzgrenze bei 55.000 Euro Bruttoumsatz im Jahr; eine Überschreitung um bis zu 10 Prozent ist bis zum Jahresende noch toleriert. Wer darunter bleibt, kann die Regelung nutzen und spart sich das Ausweisen und Abführen der Umsatzsteuer.
Für die umsatzsteuerbefreite Psychotherapie ist die Regelung meist nachrangig, weil die Heilbehandlung ohnehin steuerbefreit ist. Für gewerbliche Tätigkeiten wie Lebensberatung oder Coaching ist sie dagegen oft relevant.
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