Glossar

Abrechnung in Österreich

Kostenzuschuss(Kassenrefundierung)

Kurz gesagt

Der Kostenzuschuss ist der Betrag, den die gesetzliche Krankenversicherung in Österreich für eine Psychotherapie bei Wahltherapeut:innen rückerstattet. Klient:innen zahlen die Honorarnote zunächst selbst und reichen sie bei ihrer Kasse ein. Die Höhe ist festgelegt und deckt meist nur einen Teil des Honorars.

Bei Wahltherapeut:innen (ohne Kassenvertrag) gehen Klient:innen in Vorleistung und erhalten nach Einreichung einen fixen Zuschuss zurück. Bei Therapeut:innen mit Kassenvertrag oder auf Vereinsplätzen entfällt diese Vorleistung häufig ganz.

Das Einreichen selbst ist Sache der Klient:innen. Die Praxis stellt dafür eine Honorarnote mit den geforderten Angaben aus.

Kostenzuschuss 2026 im Detail

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